Rockslider Seitenschweller-Schutzrohre für Nissan Patrol Y61 kurz

Rockslider Seitenschweller-Schutzrohre Nissan Patrol Y61 97-04 kurz

645,32 €
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Rockslider Seitenschweller-Schutzrohre für Nissan Patrol Y61 kurz

Rockslider Seitenschweller-Schutzrohre Nissan Patrol Y61 97-04 kurz

645,32 €
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  • Nissan
  • Patrol Y61

Rockslider aus Stahl für Nissan Patrol Y61 (Kurzversion, 1997–2004)

Wenn der Nissan Patrol Y61 im schweren Gelände arbeitet, sind seitliche Anfahrschäden und harte Bodenkontakte keine Theorie, sondern Alltag. Genau hier spielen die MorE 4x4 Rockslider ihre volle Stärke aus: Sie schützen die Karosserie zuverlässig bei verblockten Passagen, in tiefen Spurrillen und auf schrägen Kuppen, wo jeder Zentimeter über Bodenkontakt entscheidet.

Gefertigt für kompromisslosen Offroad-Einsatz, verbinden diese Seitenschweller maximale Robustheit mit einer hochwertigen Oberflächenveredelung. Die Rockslider werden kugelgestrahlt, anschließend im elektrischen Lichtbogenverfahren spritzverzinkt und danach mit einer widerstandsfähigen Polyester-Pulverbeschichtung in Sahara-Ausführung mit erhöhter Abriebfestigkeit sowie einem Strukturlack in feiner Riss-Optik veredelt.

Technische Details

  • Produkttyp: Rockslider / Seitenschweller für den Offroad-Einsatz
  • Fahrzeug: Nissan Patrol Y61
  • Baujahre: 1997–2004
  • Ausführung: Kurzversion
  • Länge: 125,5 cm
  • Material: Stahl
  • Materialstärke Rohr/Profil: 3 mm
  • Materialstärke Halterungen: 6 mm
  • Montage: Zum Verschweißen mit dem Rahmen für maximale Steifigkeit und Haltbarkeit
  • Hinweis zur Montage: Eine Verschraubung am Rahmen wird nicht empfohlen
  • Oberfläche: Kugelgestrahlt, im elektrischen Lichtbogenverfahren spritzverzinkt, Polyester-Pulverbeschichtung Sahara mit erhöhter Abriebfestigkeit, Strukturlack in feiner Riss-Optik
  • Funktion: Schutz des Fahrzeugs beim Überfahren von Hindernissen im Gelände

Hinweis zur Straßenzulassung

Für dieses Produkt liegen keine ABE, kein Teilegutachten und keine sonstigen fahrzeugspezifischen Genehmigungsunterlagen vor.

Sofern für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr eine Abnahme bzw. Eintragung erforderlich ist, kann diese grundsätzlich im Rahmen einer Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO erfolgen. Ob eine Abnahme im Einzelfall möglich und erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Fahrzeug sowie von der Beurteilung der zuständigen Prüfstelle ab.

Wir empfehlen daher, vor dem Kauf mit TÜV, DEKRA oder einer entsprechend befugten Prüfstelle abzuklären, ob eine Abnahme bzw. Eintragung am jeweiligen Fahrzeug möglich und erforderlich ist.

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