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Diese fahrzeugspezifische Frontstoßstange ist für den Toyota Land Cruiser J120 und J125 der Baujahre 2002 bis 2009 konstruiert. Die stabile Stahlkonstruktion ersetzt den serienmäßigen Stoßfänger und verbindet Frontschutz, Seilwindenvorbereitung sowie Aufnahmen für die gewählte Berge- und Beleuchtungsausstattung in einem Bauteil.
Die Stoßstange wird aus Stahlblechen mit Materialstärken von 6, 4 und 3 mm gefertigt. Die Konstruktion ist an die Front der Land-Cruiser-Baureihen J120 und J125 angepasst und vereint die tragenden Bereiche, die Seilwindenaufnahme und die seitlichen Stoßstangensektionen zu einer stabilen Einheit.
Die Befestigung ermöglicht eine stufenlose Justierung in drei Ebenen. Dadurch lässt sich die Stoßstange sauber zur Karosserie ausrichten. Zusätzliche Seitenstützen werden am Rahmen verschraubt, unterstützen die Montage und stabilisieren die langen seitlichen Bereiche.
Die Seilwindenplatte ist bereits in die Stoßstange integriert. Zusätzlich sind verstärkte Aufnahmen für Schäkelhalter vorhanden. Ob Schäkelhalter enthalten sind, richtet sich nach der gewählten Produktvariante.
Zwei integrierte Leuchtenaufnahmen ermöglichen die Montage der über die Produktvariante wählbaren Tagfahr- oder Nebelscheinwerfer. Bei der Variante ohne Beleuchtung werden keine Scheinwerfer mitgeliefert.
Für einen dauerhaften Schutz wird die Stahlkonstruktion gestrahlt, im Lichtbogenverfahren mit Zink beschichtet und anschließend mit einer abriebfesten Sahara-Polyester-Pulverbeschichtung versehen. Eine strukturierte Deckbeschichtung bildet den sichtbaren Abschluss.
Zum Lieferumfang gehört die Stahl-Frontstoßstange mit integrierter Seilwindenplatte. Schäkelhalter und Beleuchtung sind abhängig von der gewählten Variante enthalten. Eine Seilwinde ist nicht Bestandteil des Lieferumfangs.
Aufgrund des Gewichts und der erforderlichen präzisen Ausrichtung empfehlen wir die Montage durch eine Fachwerkstatt. Nach dem Einbau müssen alle Befestigungen kontrolliert und nach der ersten Nutzung erneut geprüft werden.
Für diese Offroad-Stoßstange liegen keine allgemeine Betriebserlaubnis und kein TÜV-Teilegutachten vor. Eine mögliche Einzelabnahme nach § 21 StVZO sollte vor dem Kauf mit einer Prüforganisation abgestimmt werden. Die tatsächliche Eintragungsfähigkeit hängt vom Fahrzeug, vom fachgerechten Einbau und von der jeweiligen Prüfung ab.
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