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Diese fahrzeugspezifische Seilwindenstoßstange ist für den Toyota Land Cruiser J150 der Baujahre 2009 bis 2014 konstruiert. Die stabile Stahlkonstruktion ersetzt den serienmäßigen Frontstoßfänger und kombiniert Frontschutz, eine integrierte Seilwindenaufnahme sowie vorbereitete Aufnahmen für die gewählte Berge- und Beleuchtungsausstattung.
Die Frontstoßstange wird aus Stahlblechen mit Materialstärken von 6, 4 und 3 mm gefertigt. Die Konstruktion ist an die Front des Land Cruiser J150 angepasst und vereint die tragenden Bereiche, die Seilwindenplatte und die langen seitlichen Stoßstangensektionen zu einer stabilen Einheit.
Die Befestigung ermöglicht eine stufenlose Justierung in drei Ebenen. Dadurch lässt sich die Stoßstange sauber zur Karosserie ausrichten. Zusätzliche Seitenstützen werden am Fahrzeugrahmen verschraubt, unterstützen die Montage und stabilisieren die langen seitlichen Bereiche.
Die Seilwindenplatte ist bereits in die Stoßstange integriert. Verstärkte Aufnahmen ermöglichen die Montage der über die Produktvariante wählbaren Schäkelhalter. Eine Seilwinde ist nicht Bestandteil des Lieferumfangs.
Zwei integrierte Leuchtenaufnahmen sind für die über die Produktvariante wählbaren Tagfahr- oder Nebelscheinwerfer vorbereitet. Bei der Variante ohne Beleuchtung werden keine Scheinwerfer mitgeliefert.
Für einen dauerhaften Schutz wird die Stahlkonstruktion gestrahlt, im Lichtbogenverfahren mit Zink beschichtet und anschließend mit einer abriebfesten Sahara-Polyester-Pulverbeschichtung versehen. Eine strukturierte Deckbeschichtung bildet den sichtbaren Abschluss.
Zum Lieferumfang gehört die Stahl-Frontstoßstange mit integrierter Seilwindenplatte. Schäkelhalter und Beleuchtung sind abhängig von der gewählten Produktvariante enthalten.
Für eine korrekte Befestigung und Ausrichtung empfehlen wir die Montage durch eine Fachwerkstatt. Nach dem Einbau sind alle Befestigungen zu kontrollieren und nach der ersten Nutzung erneut zu prüfen.
Für diese Offroad-Stoßstange liegen keine allgemeine Betriebserlaubnis und kein TÜV-Teilegutachten vor. Eine mögliche Einzelabnahme nach § 21 StVZO sollte vor dem Kauf mit einer anerkannten Prüforganisation abgestimmt werden. Die tatsächliche Eintragungsfähigkeit hängt vom Fahrzeug, vom fachgerechten Einbau und von der jeweiligen Prüfung ab.
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